26. Februar 2021

Heizungstechnik

Oftmals verstaubt und nur selten beachtet…. Doch die Heizungsanlage ist das Energiezentrum Ihres Gebäudes, daher gilt ihr eine besondere Aufmerksamkeit.

Wartung und Instandhaltung

Um effizient und energiesparend zu heizen, bedarf es regelmäßiger Wartungsinterwalle und stetiger Kontrolle. Bei einer Wartung werden nicht nur Verschleißteile auf Abnutzung kontrolliert. Die Anlage wird gereinigt, die Einstellungen werden überprüft und eventuell nachjustiert. Damit Ihr Energieverbrauch gering bleibt und die Anlage langlebig.

Heizungsmodernisierung

Ein Heizungsaustausch ist sinnvoll, wenn Ihre Alt-Anlage nicht mehr die gewünschten Werte und Vorgaben erfüllt. Oder Sie selbst den Anspruch haben, mit modernen Heizmethoden nachhaltig und gleichzeitig effizient Wärme in Ihr Haus zu bringen.

Die Umrüstung auf eine zeitgemäße und ökologische Energieerzeugung ist sinnvoll und erstrebenswert. Denn mit modernen Heiztechniken vermindern Sie den CO2 ausstoß und können zusätzlich Energie sparen. Mit Gasheizungen, Wärmepumpen, Hybrid- oder Pelletanlagen gibt es auf dem Markt eine Vielzahl an Möglichkeiten die Sie nutzen können. Wie auch die Nutzung von Solarthermie zur Unterstützung der Heizung oder das Aufbereiten des Warmwassers.

Gerne beraten wir Sie hierzu und bieten Ihnen eine individuelle Lösung für Ihr Gebäude.

Zudem gibt es interessante Förderprogramme, die Sie für eine Umstrukturierung der Wärmegewinnung für Ihr Gebäude nutzen können.

Das neue Gebäudeenergiegesetzt:

Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt seit 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.

Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll sichergestellt werden, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können.

Mehr zur Förderung gibt es hier auf dieser Seite unter „Möglichkeiten und Förderung”.