Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Kundinnen,
aktuell können Sie bei uns ca. 200 ausgestellte Kamin-, Pellet- und Hybidöfen besichtigen.
Durch unseren guten Lagerbestand, gibt es bei uns keine Bestellzeiten, wenn Sie sich für ein vorätiges Modell entscheiden.
Geänderte Ausstellungszeiten:
Sollten Sie an einem Rundgang durch unsere Ausstellung Interesse haben, können Sie dies gerne wahrnehmen. Allerdings können wir hier aktuell keine individuelle Beratung bei Spontanbesuchen anbieten, da wir uns momentan viel auf Außenterminen befinden. Eine Beratung in unserer Ausstellung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Aktuelle Öffnungszeiten zur freien Kaminofenschau ohne Beratung:
Montags: geschlossen
Dienstag – Freitag: 13.00 – 17.00 Uhr
Samstags: 10.00 – 14.00 Uhr
Bürozeiten bzw. telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Freitag: 8.00 – 16.30 Uhr
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr Team der GKS Schornsteinservice GmbH
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Ersatzteilverkauf
Liebe Kunden*innen,
wenn Sie für Ihren Kaminofen, Heizeinsatz oder Kaminkassette Ersatzteile benötigen sind wir gerne für Sie da.
Allerdings ist es uns nur möglich, Ersatzteile von den uns vertriebenen Kaminofen-, Heizeinsatz-, und Kaminkassettenmodellen zu beschaffen.
Diese sind:
- skantherm
- Termatech
- Lotus
- Romotop
- Jydepejsen
- Storch
- Hein
- Aduro
- Koppe
- Haas&Sohn
- Rika
- KVK
- Bartz-Werke
- camina-schmidt
Sollte Ihr Kaminofenhersteller nicht dabei sein bitten wir Sie, sich direkt an den Hersteller Ihres Kaminofens zu wenden. Ihr GKS-Team
Auf Grund der aktuellen Vorgaben der Bundesregierung, können Sie unsere Ausstellung nun wieder besuchen. Wir heißen Sie herzlich willkommen.
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Kamine bis Baujahr 1995:
Holzöfen, die vor 1995 errichtet worden sind, droht in diesem Jahr die Abschaltung. Der Grund: Die Feinstaubbelastung durch sie ist besonders hoch und gefährlich.
Betroffen von den neuen Grenzwerten sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 gebaut wurden. Wenn die Öfen pro Kubikmeter Abgas die Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid überschreiten, entsprechen sie nicht mehr den neuesten Richtlinien.
Das gilt indes nur für Feuerstätten mit verschließbaren Türen, egal ob ummauert oder nicht. Für offene Kamine gelten die neuen Grenzwerte jedoch nicht. Auch für historische Kamine, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, gilt die Verordnung nicht. Zumindest dann nicht, wenn sie seit ihrem Bau innerhalb des Hauses nicht umgesetzt wurden.
Ob Ihr Ofen auch dazu gehört, erfahren Sie durch Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.
Wir beraten Sie hierzu ebenfalls gerne und bieten Ihnen die passende Lösung für den Umbau an. Ob ein neuer Kamineinsatz, Kamin-, Pellet- oder Kombiofen, wir bieten individuelle und passende Lösungen für Ihre Räumlichkeiten. Damit Sie auch weiterhin die schöne und angenehme Atmosphäre des Feuers in Ihrem zu Hause genießen können.
Ihr GKS-Team